Digitale Barrierefreiheit
BFSG-konforme Beratung für Kommunen und öffentliche Auftraggeber — von der Bestandsanalyse über die BITV-Prüfung bis zur barrierefreien Umsetzung Ihrer digitalen Angebote.
Barrierefreie IT für Kommunen und Behörden — Pflicht und Chance zugleich
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Für öffentliche Stellen bestehen die Pflichten zur digitalen Barrierefreiheit sogar schon länger — durch die BITV 2.0, die EU-Richtlinie 2016/2102 und die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder.
In der Praxis zeigt sich: Viele Kommunen und Verwaltungen stehen vor der Herausforderung, ihre Webseiten, Online-Services, Apps und digitale Dokumente barrierefrei zu gestalten — oft ohne das nötige Fachwissen im Haus. Genau hier setze ich an.
Mein Beratungsansatz zur digitalen Barrierefreiheit
- BITV-Bestandsaufnahme — Systematische Prüfung aller digitalen Angebote (Website, Formulare, PDFs, Apps) gegen die Anforderungen der WCAG 2.1 AA und EN 301 549
- Barrierefreiheitserklärung — Erstellung der gesetzlich geforderten Erklärung zur Barrierefreiheit inkl. Feedback-Mechanismus gemäß BITV 2.0 § 12b BGG
- Maßnahmenplan — Priorisierte Handlungsempfehlungen mit realistischem Zeitplan: Was muss sofort, was kann schrittweise umgesetzt werden?
- Barrierefreie Dokumente — Beratung zur Erstellung barrierefreier PDFs, Office-Dokumente und Formulare nach PDF/UA-Standard
- Ausschreibungsberatung — Integration von Barrierefreiheitsanforderungen in IT-Ausschreibungen (Leistungsverzeichnis, Eignungskriterien, Bewertungsmatrix)
- BFSG-Compliance — Beratung zur Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für kommunale Dienstleistungen und digitale Bürgerservices
- Schulung & Sensibilisierung — Workshops für Redakteure, Entwickler und Entscheider: Barrierefreiheit im Arbeitsalltag verankern
Warum digitale Barrierefreiheit jetzt dringend ist
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Öffentliche Stellen sind bereits jetzt verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das BFSG verschärft die Anforderungen zusätzlich für den privaten Sektor und strahlt auf kommunale Dienstleistungen aus. Hinzu kommt:
- EU-Richtlinie 2016/2102 — Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen seit 2020 barrierefrei sein
- BITV 2.0 — Verweist auf EN 301 549 und WCAG 2.1 als verbindlichen technischen Standard
- BFSG seit Juni 2025 — Erweitert die Pflichten auf digitale Dienstleistungen und Produkte
- Marktüberwachung — Die Bundesländer kontrollieren die Einhaltung, Verstöße werden sanktioniert
- Überwachungsstellen — Jedes Bundesland hat eine Überwachungsstelle, die stichprobenartig prüft
Technische Standards im Überblick
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit basieren auf einem klaren Regelwerk:
- WCAG 2.1 (Stufe AA) — Web Content Accessibility Guidelines des W3C: 78 Erfolgskriterien für barrierefreie Webinhalte
- EN 301 549 — Europäische Norm für barrierefreie IT: umfasst Web, Software, Hardware, mobile Apps und Dokumente
- BITV 2.0 — Deutsche Verordnung, die EN 301 549 als verbindlichen Standard festlegt
- PDF/UA (ISO 14289) — Standard für barrierefreie PDF-Dokumente
Typische Barrieren, die ich bei Kommunen finde
Aus meiner Beratungspraxis kenne ich die häufigsten Probleme:
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder und Grafiken
- PDF-Dokumente ohne Strukturinformationen (Tags), die von Screenreadern nicht gelesen werden können
- Formulare ohne korrekte Beschriftung und Fehlermeldungen
- Kontrastverhältnisse unter dem Mindestwert von 4,5:1
- Fehlende Tastaturbedienbarkeit bei Online-Services und Bürgerportalen
- Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
- Fehlende Barrierefreiheitserklärung und kein Feedback-Mechanismus
Warum Barrierefreiheit mehr als eine Pflicht ist
Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Für öffentliche Stellen gelten die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit bereits seit 2020 durch die EU-Richtlinie 2016/2102 und die BITV 2.0. Das BFSG ergänzt diese Pflichten seit Juni 2025 für digitale Dienstleistungen und Produkte. Kommunen, die Bürgerservices digital anbieten, müssen beide Regelwerke beachten. Als Kommune sind Sie also doppelt verpflichtet — und sollten dringend handeln, falls Sie es noch nicht getan haben.
WCAG 2.1 AA ist der technische Standard, auf den BITV 2.0 und EN 301 549 verweisen. Konkret bedeutet das: Alle Inhalte müssen per Tastatur bedienbar sein, Bilder brauchen Alternativtexte, Kontrastverhältnisse müssen mindestens 4,5:1 betragen, Videos benötigen Untertitel, Formulare müssen korrekt beschriftet sein und die Seite muss mit Screenreadern bedienbar sein. Insgesamt umfasst der Standard 78 Erfolgskriterien.
Das hängt vom aktuellen Zustand ab. Eine Erstprüfung dauert 2–4 Wochen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt typischerweise in 3–6 Monaten, abhängig von Umfang und Komplexität. Ich empfehle einen priorisierten Ansatz: Zuerst die kritischen Barrieren beseitigen (Tastaturbedienbarkeit, Formulare, Kontraste), dann schrittweise alle weiteren Anforderungen umsetzen.
Die Kosten hängen vom Umfang Ihres digitalen Angebots ab — Anzahl der Seitenvorlagen, Formulare, PDF-Dokumente und Anwendungen. Eine Erstanalyse mit konkretem Maßnahmenplan erhalten Sie bereits ab einem überschaubaren Budget. Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot — die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Alle Dokumente, die auf Websites öffentlicher Stellen veröffentlicht werden, müssen barrierefrei sein — das gilt insbesondere für PDFs. Der technische Standard dafür ist PDF/UA (ISO 14289). In der Praxis bedeutet das: PDFs müssen getaggt sein, eine logische Lesereihenfolge haben, Alternativtexte für Bilder enthalten und von Screenreadern vollständig vorgelesen werden können.
Barrierefreiheitsanforderungen gehören in die Leistungsbeschreibung jeder IT-Ausschreibung. Konkret: Verweis auf EN 301 549 als Mindeststandard, Forderung eines VPAT/ACR (Voluntary Product Accessibility Template) vom Bieter, Aufnahme von Barrierefreiheit als Bewertungskriterium und vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der WCAG 2.1 AA. Ich unterstütze Sie bei der vergaberechtskonformen Formulierung.
Barrierefreiheit beginnt mit dem ersten Schritt
Lassen Sie mich Ihre digitalen Angebote prüfen und einen konkreten Maßnahmenplan erstellen — bevor die Überwachungsstelle es tut.