Die Anfrage kommt fast immer im Spätsommer und fast immer knapp: Die Kämmerei stellt den Haushalt auf und braucht bis Freitag eine Zahl für die neue Telefonanlage. Wer dann eine Hausnummer nennt, lebt drei Jahre mit ihr. Ist sie zu niedrig, fehlt das Geld genau dann, wenn die Ausschreibung läuft. Ist sie zu hoch, wird die Position im nächsten Sparpaket gestrichen, weil sie unverhältnismäßig wirkt. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie in wenigen Tagen zu einer belastbaren Zahl kommen und was in die Haushaltsanmeldung gehört.

Warum ist die Frage schwerer, als sie klingt?

Weil es die eine Zahl nicht gibt. Zwei Verwaltungen mit derselben Anzahl an Arbeitsplätzen können sich in den Kosten um den Faktor drei unterscheiden, und beide Zahlen sind richtig. Der Unterschied entsteht nicht am Gerätepreis, sondern an fünf Fragen, die vor der Kalkulation zu klären sind:

  • Wie viele Standorte sind anzubinden, und wie sind sie heute verbunden?
  • Wie viele Arbeitsplätze brauchen ein Tischgerät, wie viele arbeiten mit Software am Rechner, wie viele brauchen ein schnurloses Gerät?
  • Welche Sonderanschlüsse hängen an der Anlage? Aufzugsnotruf, Brandmeldeübertragung, Türsprechstellen, Faxwege, Alarmierungskopplung.
  • Reicht die vorhandene Verkabelung und Netztechnik, oder gehört ein Ausbau dazu?
  • Kaufen Sie die Anlage, mieten Sie sie, oder beziehen Sie einen Betrieb als Dienstleistung?

Wer diese fünf Fragen beantwortet hat, kann schätzen. Wer sie nicht beantwortet hat, rät.

Kostenschätzung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Preisblatt: was ist was?

Diese drei Werkzeuge werden ständig verwechselt, obwohl sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Fragen beantworten:

Werkzeug Frage Zeitpunkt
Kostenschätzung Wie viel Geld muss ich einplanen? vor der Haushaltsanmeldung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Welches Beschaffungsmodell ist am günstigsten? vor der Vergabeentscheidung
Preisblatt Wie mache ich Angebote vergleichbar? in den Vergabeunterlagen

Alle drei bauen auf demselben Mengengerüst auf. Wer es einmal sauber erstellt, nutzt es dreimal. Die beiden anderen Werkzeuge beschreibe ich unter Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Preisblatt für die TK-Anlage.

Welche Kostenblöcke gehören in die Schätzung?

Telekommunikationsanlagen gehören nach DIN 276 zur Kostengruppe 450, innerhalb der Technischen Ausrüstung. Die Einordnung ist nicht nur formal wichtig, sie verhindert die häufigste Lücke, nämlich dass Positionen zwischen Elektro- und Fernmeldeplanung durchfallen. Wie sich das in Leistungsphasen einordnet, steht unter HOAI und Kostengruppe 450.

Für die Haushaltsanmeldung brauchen Sie sechs Blöcke:

  1. Systemtechnik. Zentrale Anlagentechnik, Netzübergänge, Redundanz, Speicher.
  2. Lizenzen. Je Nutzer und je Funktion. Der Block, der bei modernen Systemen am schnellsten wächst.
  3. Endgeräte. Je Typ und Stückzahl aus dem Mengengerüst, einschließlich Zubehör wie Headsets.
  4. Einführung. Projektleitung, Feinkonzept, Konfiguration, Migration der Rufnummern, Tests, Abnahme.
  5. Schulung. Getrennt nach Endanwendern, Vermittlungskräften und Systembetreuung.
  6. Betrieb über die Nutzungsdauer. Softwarepflege, Störungsbeseitigung, bei Miet- und Betriebsmodellen die laufenden Entgelte.

Dazu kommen zwei Blöcke, die gern vergessen werden, weil sie in einem anderen Amt liegen: Netzanschluss und Verbindungsentgelte, oft ein eigener Vertrag, sowie bauliche Nebenkosten für Verkabelung, Technikräume und Stromversorgung.

Der entscheidende Punkt für die Kämmerei: Investition oder laufender Aufwand?

Für die Haushaltsanmeldung genügt eine Gesamtsumme nicht. Sie müssen trennen, was im Finanzhaushalt als Investition erscheint und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird, und was als laufender Aufwand jedes Jahr im Ergebnishaushalt steht.

Diese Trennung entscheidet mit darüber, welches Beschaffungsmodell überhaupt infrage kommt. Eine gekaufte Anlage belastet den Finanzhaushalt einmalig und danach die Abschreibung. Ein Betriebsmodell belastet jedes Jahr den Ergebnishaushalt. Für eine Kommune in der Haushaltssicherung kann das den Ausschlag geben, und zwar in beide Richtungen.

Melden Sie deshalb immer beides an: den Investitionsbedarf im Beschaffungsjahr und die jährlichen Folgekosten für die gesamte Nutzungsdauer. Eine Anmeldung ohne Folgekosten ist unvollständig und wird Ihnen in der Beratung um die Ohren gehauen.

Wie genau muss die Schätzung sein?

Genauer, als viele denken, und ungenauer, als viele fürchten. Die Kostenermittlung nach DIN 276 kennt mehrere Stufen mit steigender Genauigkeit: Die Kostenschätzung beruht auf der Bedarfsplanung und Kennwerten, die Kostenberechnung auf der Entwurfsplanung, der Kostenanschlag auf den vorliegenden Angeboten, die Kostenfeststellung auf der Abrechnung.

Für die Haushaltsanmeldung genügt die Kostenschätzung. Wichtig ist nicht die zweite Nachkommastelle, sondern dass die Systematik vollständig ist und dass Sie die Annahmen aufschreiben, auf denen die Zahl beruht. Genau diese Annahmen sind es, die Sie später bei Abweichungen entlasten.

Warum ich hier keine Preise pro Arbeitsplatz nenne

Das ist eine bewusste Entscheidung, und sie ist ehrlicher als das, was Sie bei einer Suche sonst finden. Kennzahlen pro Arbeitsplatz kursieren reichlich, stammen aber fast immer aus dem Angebot eines Anbieters für Unternehmenskunden. Auf eine Verwaltung mit Sonderanschlüssen, Standortverbund, Barrierefreiheitsanforderungen und Alarmierungskopplung lassen sie sich nicht übertragen.

Belastbare Zahlen entstehen aus dem eigenen Mengengerüst und aus aktuellen Marktpreisen, und die aktuellen Marktpreise bekommen Sie über eine Markterkundung nach § 28 VgV. Sie ist ausdrücklich zulässig, ausdrücklich vor dem Verfahren vorgesehen und liefert Ihnen genau das, was Sie für die Anmeldung brauchen. Zwei bis drei Wochen genügen dafür in der Regel.

Was treibt die Kosten wirklich?

Nach meiner Erfahrung sind es selten die Geräte. Es sind diese Punkte:

  • Die Zahl der Standorte. Jeder zusätzliche Standort bedeutet Anbindung, Ausfallkonzept und Vor-Ort-Aufwand bei Einführung und Störung.
  • Die Sonderanschlüsse. Jeder Aufzugsnotruf und jede Brandmeldeübertragung erfordert eine eigene Lösung und einen eigenen Test. Was dabei zu prüfen ist, steht unter Sonderanschlüsse bei der IP-Umstellung.
  • Die geforderte Verfügbarkeit. Redundanz kostet, und zwar überproportional. Sie ist berechtigt, wo Alarmierung und Notruf davon abhängen, und verzichtbar, wo sie es nicht tun. Diese Unterscheidung spart mehr als jede Preisverhandlung.
  • Die Verkabelung. Reicht sie nicht, wird aus einem TK-Projekt ein Bauprojekt mit ganz anderen Größenordnungen.
  • Die Migration im laufenden Betrieb. Ein Rathaus mit Publikumsverkehr lässt sich nicht am Stück umstellen. Der Aufwand für die stufenweise Migration gehört in die Schätzung.

Wie kalkulieren Sie einen Puffer?

Ein Zuschlag für Unvorhergesehenes ist keine Schludrigkeit, sondern gute Praxis. Wichtig ist, dass Sie ihn ausweisen und begründen, statt ihn in den Positionen zu verstecken. Berücksichtigen Sie außerdem, dass zwischen Haushaltsanmeldung und Zuschlag oft mehr als ein Jahr liegt. Eine Preisentwicklung in dieser Zeit ist wahrscheinlich, und die Betriebspreise laufen anschließend über die gesamte Vertragslaufzeit.

Nennen Sie in der Anmeldung deshalb Preisstand und Betrachtungszeitraum. Ein Betrag ohne diese beiden Angaben ist in zwei Jahren wertlos.

Was gehört in die Haushaltsanmeldung?

  1. Anlass und Dringlichkeit. Warum jetzt? Auslaufende Wartung, abgekündigte Anlage, Standortveränderung, siehe auch Telefonanlage abgekündigt.
  2. Mengengerüst in Kurzform. Standorte, Arbeitsplätze, Sonderanschlüsse.
  3. Investitionsbedarf im Beschaffungsjahr, gegliedert nach den Kostenblöcken.
  4. Jährliche Folgekosten über die Nutzungsdauer, ausdrücklich ausgewiesen.
  5. Annahmen und Preisstand, auf denen die Schätzung beruht.
  6. Was passiert, wenn nichts geschieht. Dieser Punkt entscheidet in der Beratung häufiger als alle Zahlen. Wie Sie ihn formulieren, steht unter Beschlussvorlage für ITK-Projekte.

Welche Fehler sehe ich am häufigsten?

  • Nur die Investition wird angemeldet. Die Folgekosten tauchen zwei Jahre später überraschend im Ergebnishaushalt auf.
  • Die Zahl stammt aus einem Anbieterangebot. Sie bildet dann dessen Leistungsumfang ab, nicht Ihren Bedarf, und sie ist regelmäßig zu niedrig, weil Migration und Sonderanschlüsse fehlen.
  • Die Verkabelung fehlt. Der größte Einzelposten wird übersehen, weil er in einem anderen Amt liegt.
  • Es wird auf den Cent geschätzt. Eine scheingenaue Zahl ohne dokumentierte Annahmen ist weniger wert als eine gerundete mit Begründung.
  • Die Anmeldung erfolgt ohne Bedarfsklärung. Dann finanziert der Haushalt die Fortschreibung des Bestehenden statt einer Lösung für den heutigen Bedarf.

Wie unterstütze ich Sie?

Ich erstelle das Mengengerüst, führe die Markterkundung durch und liefere Ihnen eine nachvollziehbare Kostenschätzung nach DIN 276, getrennt nach Investition und Folgekosten, mit dokumentierten Annahmen. Diese Unterlage ist so aufgebaut, dass sie in die Haushaltsanmeldung und später in die Beschlussvorlage übernommen werden kann.

Der Aufwand dafür ist überschaubar und die Leistung als freiberufliche Leistung nach § 50 UVgO direkt beauftragbar, siehe Direktauftrag und § 50 UVgO. Sie können auch nur diesen Schritt beauftragen und danach in Ruhe entscheiden, wie es weitergeht. Den Gesamtablauf finden Sie unter TK-Fachplanung.

Alle Angaben geben den Stand August 2026 wieder. Die haushaltsrechtliche Behandlung von Investition und laufendem Aufwand richtet sich nach dem Kommunalhaushaltsrecht des jeweiligen Landes; stimmen Sie die Einordnung mit Ihrer Kämmerei ab.