Kommunikationstechnik für Justiz und Vollzug
Rufanlagen mit Zellenruf, Gefangenentelefonie und Personennotsignalanlagen: unabhängige Fachplanung und produktneutrale Ausschreibung für Justizverwaltungen, Landesbaubetriebe und Gerichte.
Hafträume, Flure, Werkstätten, Vernehmungszimmer: In Justizeinrichtungen muss Kommunikationstechnik unter Bedingungen funktionieren, die es in keinem Bürogebäude gibt. Als unabhängiger Fachplaner plane ich Rufanlagen mit Haftraumkommunikation, Gefangenentelefonie, Personennotsignalanlagen und barrierefreie Telefon-Arbeitsplätze für Justizverwaltungen, Landesbaubetriebe und Gerichte. Ich schreibe die Leistungen produktneutral aus und begleite die Ausführung durch die beauftragten Fachfirmen bis zur Abnahme.
Warum gelten in Justizeinrichtungen eigene Regeln für die Kommunikationstechnik?
Weil jede Sprechstelle, jede Leitung und jeder Alarmweg Teil des Sicherheitskonzepts der Einrichtung ist. Ein Rufsystem, das in einem Verwaltungsgebäude zuverlässig arbeitet, kann in einem Haftbereich ungeeignet sein. Vier Punkte unterscheiden die Justiz von jedem anderen Einsatzort:
- Manipulationsschutz: Sprechstellen und Endgeräte in Hafträumen dürfen keine demontierbaren Kleinteile haben, müssen schlagfest befestigt sein und dürfen sich nicht als Werkzeug oder Versteck missbrauchen lassen.
- Klare Alarmwege: Jeder Ruf muss eindeutig, quittierungspflichtig und lückenlos dokumentiert in einer ständig besetzten Stelle auflaufen. Ein Alarm, der irgendwo klingelt, ist kein Alarm.
- Betrieb rund um die Uhr: Eine Justizeinrichtung kennt keinen Feierabend. Die Technik braucht Rückfallebenen bei Störungen und Wartungskonzepte, die den Anstaltsbetrieb nicht unterbrechen.
- Kontrollierter Zugang: Errichter und Wartungspersonal arbeiten nur unter Aufsicht. Das verändert Bauablauf, Instandhaltung und damit auch die Ausschreibung.
Diese Anforderungen lassen sich nicht nachträglich in ein Standardsystem hineinschreiben. Sie gehören von Anfang an in die Planung und in die Vergabeunterlagen.
Was gehört zu einer Rufanlage mit Haftraumkommunikation?
Der Zellenruf aus dem Haftraum, das Gegensprechen mit der ständig besetzten Zentrale und die lückenlose Dokumentation jedes Rufs. Maßstab für Planung, Errichtung und Betrieb ist die DIN VDE 0834. Sie regelt unter anderem, wie Rufe signalisiert, weitergeleitet und quittiert werden und wie die Anlage instand zu halten ist. Für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 bin ich TÜV-zertifiziert.
In der Justiz kommen besondere Anforderungen hinzu: Sprechstellen in Haftraumausführung, differenzierte Rufarten vom normalen Ruf bis zum Notruf, die Aufschaltung auf die Zentrale mit Sprechverbindung und die Anbindung an weitere Sicherheitssysteme über definierte Schnittstellen. Genau diese Leistung habe ich bereits erbracht: Für eine Justizeinrichtung habe ich eine Rufanlage mit Haftraumkommunikation und Zellenruf geplant, ausgeschrieben und bis zur Abnahme begleitet. Details finden Sie unter Referenzen, Grundlagen zur Normreihe auf der Seite Rufanlagen und im Ratgeber Rufanlage nach DIN VDE 0834 erneuern.
Was müssen Sie bei der Gefangenentelefonie beachten?
Die Gefangenentelefonie verbindet zwei Ziele, die sich auf den ersten Blick widersprechen: Kontakt nach außen als Beitrag zur Resozialisierung und die Sicherheit der Anstalt. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Vollzugsrecht des jeweiligen Landes, je nach Einrichtung also aus dem Strafvollzugsgesetz, dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz oder dem Jugendstrafvollzugsgesetz des Landes. Die Technik muss beides abbilden, und zwar nachweisbar.
Zu den typischen Sicherheitsfunktionen gehören personenbezogene Konten mit PIN, individuell freigegebene Rufnummern je Gefangenem, Sperrlisten, zeitliche Nutzungsfenster, die vollständige Protokollierung sowie die Möglichkeit der Überwachung, soweit sie rechtlich zulässig und angeordnet ist. Dazu kommen robuste Endgeräte in Haftraum- oder Flurausführung.
Beim Abrechnungsmodell gibt es mehrere Wege: ein Entgeltmodell über Guthaben der Gefangenen, eine anstaltsfinanzierte Lösung oder Mischformen. Das gewählte Modell bestimmt die Vergabestrategie, denn es entscheidet mit darüber, ob ein klassischer Dienstleistungsauftrag oder eine Konzession vorliegt, und welche Rolle die Tarife der Gefangenen in der Wertung spielen. Ich erarbeite mit Ihnen Anforderungskatalog, Abrechnungsmodell und Vergabestrategie und stütze mich dabei auf aktuelle Markterkundungen.
Wie schützen Sie Beschäftigte bei Alleinarbeit?
Mit einer Personennotsignalanlage, die einen Notruf auch dann absetzt, wenn die Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Wer allein in einem Sicherheitsbereich, in der Werkstatt, in der Krankenabteilung oder im Nachtdienst arbeitet, braucht mehr als ein Diensttelefon.
Personennotsignalanlagen nach DIN VDE V 0825-1 lösen willensabhängige Alarme per Taste und willensunabhängige Alarme automatisch aus, etwa als Lagealarm, Ruhealarm oder Zeitalarm. Der Alarm läuft mit Ortsangabe in einer ständig besetzten Stelle auf. Ob und wo eine solche Anlage erforderlich ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung; die DGUV Regel 112-139 beschreibt Auswahl, Einsatz und Betrieb. In der Justiz kommt es dabei besonders auf die zuverlässige Ortung in verwinkelten Gebäuden und auf klare Alarmorganisation an.
Was macht einen Telefon-Arbeitsplatz barrierefrei?
Ein barrierefreier Telefon-Arbeitsplatz lässt sich hören, sehen und bedienen, unabhängig von einer Einschränkung der Person, die dort arbeitet. Die EN 301 549 benennt die Anforderungen: unter anderem Kompatibilität mit Hörgeräten, einstellbare Verstärkung, visuelle Signalisierung von Anrufen und Bedienelemente, die sich ohne feinmotorische Höchstleistung nutzen lassen. Auch die zugehörige Software am Arbeitsplatz muss mit assistiven Techniken zusammenarbeiten.
Barrierefreie Telefon-Arbeitsplätze habe ich in meiner Justiz-Projektpraxis bereits geplant, ausgeschrieben und bis zur Umsetzung begleitet. Wie Sie Barrierefreiheit als Beschaffungskriterium verankern, lesen Sie auf der Seite Digitale Barrierefreiheit.
Wie läuft die Vergabe ab?
Produktneutral, mit funktional beschriebenen Sicherheitsanforderungen und einer nachvollziehbaren Wertung. Oberschwellig verlangt das § 31 Abs. 6 VgV, unterschwellig § 23 UVgO. Der Weg dorthin: Sicherheitsanforderungen beschreiben statt Produkte benennen.
Schlecht: „Sprechstelle Modell X des Herstellers Y oder gleichwertig.“
Besser: „Sprechstelle in Haftraumausführung: manipulationsgeschützte Befestigung ohne von innen lösbare Teile, Gegensprechfunktion zur ständig besetzten Zentrale, Ruf quittierungspflichtig, Ausfall der Sprechstelle wird selbsttätig gemeldet.“
Die zweite Fassung beschreibt, was die Anstalt braucht, und lässt jeden geeigneten Anbieter zu. Vor der Ausschreibung empfehle ich eine Markterkundung nach § 28 VgV, gerade bei der Gefangenentelefonie mit ihrem überschaubaren Anbieterkreis. Für die Angebotswertung erstelle ich eine Wertungsmatrix, die den Zuschlag nach § 127 GWB sauber begründet. Wie ich Vergabeverfahren insgesamt aufsetze, zeigt die Seite Ausschreibungen und Vergabe.
Wie können Sie mich beauftragen?
Als freiberufliche Planungsleistung, die Sie nach § 50 UVgO vergeben und phasenweise beauftragen können: zuerst Bestandsaufnahme und Konzept, dann Planung, Ausschreibung und schließlich die Begleitung von Ausführung und Abnahme. Jede Phase hat ein Ergebnis, mit dem Sie auch allein weiterarbeiten könnten.
Ich arbeite seit über 25 Jahren in der Informations- und Telekommunikationstechnik, habe mehr als 150 Projekte geplant und fachlich begleitet und über 100 Vergabeverfahren geführt, jedes davon bis zur Abnahme. Ich bin an keinen Hersteller und keinen Errichter gebunden. Was das für Ihre Planung bedeutet, lesen Sie unter Über mich und TK-Fachplanung. Für ein erstes Gespräch über Ihr Vorhaben erreichen Sie mich unverbindlich per E-Mail oder Telefon.
Warum Sie auf meine Expertise setzen sollten
Antworten auf Ihre Fragen
Maßgeblich ist die DIN VDE 0834. Sie regelt Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Rufanlagen, also auch von Anlagen mit Zellenruf und Haftraumkommunikation. In der Justiz kommen Anforderungen an Manipulationsschutz, Gegensprechen mit der ständig besetzten Zentrale und lückenlose Dokumentation hinzu.
Grundsätzlich nein. Oberschwellig verlangt § 31 Abs. 6 VgV die produktneutrale Beschreibung, unterschwellig § 23 UVgO. Sicherheitsanforderungen wie Manipulationsschutz oder quittierungspflichtige Rufe lassen sich funktional beschreiben, sodass jeder geeignete Anbieter anbieten kann.
Üblich sind ein Entgeltmodell über Guthaben der Gefangenen, eine anstaltsfinanzierte Lösung oder Mischformen. Das Modell sollte vor der Ausschreibung feststehen, denn es bestimmt mit, ob ein Dienstleistungsauftrag oder eine Konzession vorliegt, und welche Rolle die Tarife in der Wertung spielen.
Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Bei Alleinarbeit mit erhöhter Gefährdung, etwa im Nachtdienst, in Werkstätten oder in Sicherheitsbereichen, beschreibt die DGUV Regel 112-139 Auswahl und Betrieb; die technischen Anforderungen an die Anlage regelt die DIN VDE V 0825-1.
Unterhalb des EU-Schwellenwerts vergeben Sie die Fachplanung als freiberufliche Leistung nach § 50 UVgO, soweit Ihr Land die UVgO eingeführt hat. Die Vergabearten des Abschnitts 1 der UVgO sind dann nicht anzuwenden, die Leistung ist aber grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben, und zwar mit so viel Wettbewerb, wie es nach der Natur des Geschäfts möglich ist. Die Beauftragung ist phasenweise möglich, von der Bestandsaufnahme bis zur Begleitung der Abnahme. Die Beauftragung ist phasenweise möglich, von der Bestandsaufnahme bis zur Begleitung der Abnahme.
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