Ein ITK-Vorhaben scheitert im Rat selten an der Technik. Es scheitert daran, dass die Vorlage die falschen Fragen beantwortet. In über 25 Berufsjahren in der Informations- und Telekommunikationstechnik und mehr als 150 Projekten habe ich fachlich saubere Vorhaben in der Ausschusssitzung scheitern sehen, weil niemand erklären konnte, was das Geld bewirkt und was passiert, wenn nichts geschieht. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie eine Beschlussvorlage für ein ITK-Projekt aufgebaut sein muss, damit sie trägt, und wie Sie die Rückfragen aus dem Gremium vorwegnehmen.
Welche Fehler sehe ich bei ITK-Vorlagen am häufigsten?
Vier Fehler tauchen in nahezu jeder gescheiterten Vorlage auf, und keiner davon ist technischer Natur. Sie entstehen, weil die Vorlage aus der Sicht des Fachamts geschrieben wurde und nicht aus der Sicht des Gremiums, das darüber abstimmen soll.
Zu technisch. Die Vorlage erklärt Anschlussarten, Übertragungsverfahren und Schnittstellen. Ein Ratsmitglied, das hauptberuflich etwas ganz anderes tut, kann daraus keine Entscheidung ableiten. Fachbegriffe erzeugen kein Vertrauen, sondern Misstrauen. Wer nicht versteht, wofür er Geld freigibt, stimmt im Zweifel dagegen oder vertagt.
Nutzen unklar. Es steht dort, was beschafft wird, aber nicht, was sich dadurch ändert. Der Nutzen gehört in die Sprache der Verwaltungsleistung: Erreichbarkeit der Bürgertelefone, Handlungsfähigkeit im Krisenfall, Wegfall von Doppelarbeit, Erfüllung einer Rechtspflicht.
Folgekosten fehlen. Die Vorlage nennt eine Investitionssumme, schweigt aber zu Wartung, Softwarepflege, Verbindungsentgelten und Ersatzbeschaffung. Spätestens die Kämmerei fragt danach. Wird die Frage erst in der Sitzung gestellt, wirkt die Vorlage unfertig, und dieser Eindruck überträgt sich auf das gesamte Vorhaben.
Alternativen nicht dargestellt. Es wird genau eine Lösung vorgeschlagen, ohne dass erkennbar ist, was sonst geprüft wurde. Das ist nicht nur politisch heikel, es ist auch haushaltsrechtlich angreifbar. Ob und ab welcher Wertgrenze vor einer Investition ein Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgeschrieben ist, richtet sich nach dem Haushaltsrecht des jeweiligen Landes. In Nordrhein-Westfalen etwa schreibt § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor, dass oberhalb der vom Vertretungsorgan festgelegten Wertgrenzen unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln ist, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten. Für andere Länder gelten eigene Vorschriften, die abweichend ausgestaltet sein können. Prüfen Sie den für Ihre Kommune geltenden Landesstand, bevor Sie sich auf eine Formulierung festlegen.
Wie ist eine tragfähige Beschlussvorlage aufgebaut?
Eine tragfähige Vorlage folgt einer festen Reihenfolge, die das Gremium von der Ausgangslage über die geprüften Wege bis zum Geld führt und erst am Ende um eine Entscheidung bittet. Die folgende Gliederung können Sie als Grundgerüst für jedes ITK-Vorhaben übernehmen.
- Betreff und Beschlussgegenstand. Ein Satz, der ohne Fachbegriffe sagt, worum es geht, dazu Vorlagennummer, Fachbereich, betroffene Gremien und Sitzungsfolge.
- Beschlussvorschlag. Der ausformulierte Beschlusstext, vorangestellt und nicht versteckt am Ende. Er muss so präzise sein, dass er unverändert in die Niederschrift übernommen werden kann, mit Betrag, Haushaltsjahr und Auftrag an die Verwaltung.
- Ausgangslage. Der vorhandene Bestand in Zahlen: Standorte, Anzahl der Arbeitsplätze, Alter der Anlage, Vertragslaufzeiten, bekannte Störungen. Fakten, keine Bewertungen.
- Handlungsdruck. Warum jetzt und nicht in zwei Jahren. Belegbare Auslöser sind auslaufende Verträge, endende Herstellerunterstützung, abgeschaltete Übertragungswege, Rechtspflichten, Prüffeststellungen oder ein konkreter Vorfall.
- Geprüfte Alternativen einschließlich Nulloption. Mindestens drei Wege, jeweils mit Vor- und Nachteilen. Die Nulloption „alles bleibt wie es ist“ gehört ausdrücklich dazu, samt ihrer Kosten und Risiken.
- Wirtschaftlichkeitsvergleich. Eine Gegenüberstellung der Alternativen über einen einheitlichen Betrachtungszeitraum, üblicherweise die geplante Nutzungsdauer. Gleiche und offengelegte Annahmen für alle Varianten.
- Finanzielle Auswirkungen. Getrennt nach einmaliger Investition und jährlichen Folgekosten, jeweils mit Angabe, worauf die Werte beruhen. Abschreibung und Zuordnung zur Kostengruppe gehören dazu.
- Finanzierung. Haushaltsstelle, Mittelverfügbarkeit, Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre, gegebenenfalls Fördermittel mit Programmbezeichnung und Antragsfrist.
- Zeitplan und Verfahrensweg. Verfahrensart, geplante Meilensteine, voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Hier gehört auch hin, welche Beschlüsse später noch nötig werden.
- Risiken und Gegenmaßnahmen. Was kann schiefgehen, wie wahrscheinlich ist es, was federt es ab. Eine Vorlage ohne Risikoabschnitt wirkt geschönt.
- Beteiligung und Anlagen. Wer wurde einbezogen (Kämmerei, Datenschutzbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Fachplanung), und welche Unterlagen liegen bei.
Halten Sie den Fließtext kurz und lagern Sie Detailtiefe in die Anlagen aus. Die Vorlage selbst sollte in wenigen Minuten lesbar sein.
Wie übersetzen Sie Technik in Verwaltungssprache?
Ersetzen Sie jeden Fachbegriff durch die Wirkung, die er für die Verwaltung hat. Ein Ratsmitglied entscheidet nicht über ein Übertragungsverfahren, sondern über Erreichbarkeit, Sicherheit und Geld. Die folgenden Übersetzungen haben sich in Sitzungen bewährt:
- Statt „SIP-Trunk“ besser: Die Amtszugänge aller Standorte werden gebündelt, sodass nicht mehr jedes Gebäude eigene Leitungen bezahlt.
- Statt „NGRS“ besser: Alarmierung im Gefahrenfall, damit im Ernstfall alle Räume gleichzeitig und verständlich erreicht werden.
- Statt „Redundanz“ besser: Ausfallsicherheit, damit das Bürgertelefon auch bei einer Störung erreichbar bleibt.
- Statt „Migration“ besser: schrittweise Umstellung im laufenden Betrieb, ohne Unterbrechung des Dienstbetriebs.
- Statt „End of Support“ besser: Der Hersteller liefert keine Sicherheitsaktualisierungen mehr, sodass bekannte Schwachstellen offenbleiben und ein Weiterbetrieb ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr zu verantworten ist.
- Statt „Mobile Device Management“ besser: zentrale Verwaltung der dienstlichen Mobilgeräte, damit verlorene Geräte aus der Ferne gesperrt werden können.
- Statt „Barrierefreiheit nach EN 301 549“ besser: Beschäftigte mit Hör- oder Seheinschränkung können die Telefonarbeitsplätze eigenständig nutzen.
Wo ein Fachbegriff unvermeidbar ist, weil er im Beschlusstext oder in den Vergabeunterlagen auftaucht, erklären Sie ihn einmal in einem Halbsatz und verwenden ihn danach durchgängig. Ein kurzes Glossar als Anlage wirkt souverän, ein mit Abkürzungen gespickter Fließtext nicht. Das gilt besonders bei Vorlagen zur Alarmierung an Schulen: Der Begriff „Notfall- und Gefahren-Reaktions-System“ sagt einem Schulausschuss wenig, die Formulierung „im Gefahrenfall lassen sich alle Klassenräume in Sekunden erreichen“ dagegen sehr viel. Fachliche Grundlagen dazu finden Sie unter Alarmierungssysteme an Schulen.
Welche Fragen kommen aus dem Rat sicher?
Fünf Fragen kommen in fast jeder Sitzung, und alle fünf lassen sich in der Vorlage vorwegnehmen. Wer sie beantwortet, bevor sie gestellt werden, spart sich eine Vertagung.
Warum jetzt? Nennen Sie den auslösenden Umstand mit Datum. Ein auslaufender Wartungsvertrag, eine endende Herstellerunterstützung oder die Abschaltung eines Übertragungsweges sind nachvollziehbare Gründe. Wenn der Zeitdruck aus einer versäumten Frist stammt, schreiben Sie das offen hin. Für den Fall, dass die Zeit für ein reguläres Verfahren nicht mehr reicht, sind die Handlungsmöglichkeiten unter Interimsvergabe bei auslaufendem Vertrag beschrieben.
Was kostet der Betrieb? Weisen Sie die jährlichen Folgekosten als eigene Zeile aus, nicht versteckt im Investitionsbetrag. Ergänzen Sie die Aussage, wie sich diese Kosten gegenüber dem heutigen Zustand verändern. Steigen sie, sagen Sie das und begründen es.
Was passiert bei Nichtstun? Beschreiben Sie die Nulloption in denselben Kategorien wie die anderen Varianten. Häufig ist sie nicht kostenfrei, sondern teuer: steigende Ersatzteilpreise, Einzelbeauftragungen bei jeder Störung, offene Sicherheitslücken, im schlechtesten Fall eine unerfüllte Rechtspflicht.
Warum kein günstigeres Angebot? Diese Frage zielt auf das Vergabeverfahren. Antworten Sie mit dem Verfahren, nicht mit dem Preis. Die Leistung wird produktneutral beschrieben (§ 31 Abs. 6 VgV oberschwellig, § 23 UVgO unterschwellig), der Markt wird vorab erkundet (§ 28 VgV), und die Zuschlagsentscheidung fällt über eine vorher bekanntgegebene Wertungsmatrix. Wie eine solche Matrix aufgebaut wird, habe ich unter Wertungsmatrix für IT-Vergaben beschrieben.
Wie steht es um den Datenschutz? Benennen Sie, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wo sie liegen und wer sie verarbeitet. Bei Telefonanlagen sind das Verbindungsdaten und Anrufjournale, bei Alarmierungssystemen Standort- und Auslösedaten. Halten Sie fest, dass die oder der Datenschutzbeauftragte beteiligt wurde. Für Betriebsmodelle außerhalb des eigenen Hauses lohnt der Blick in den Beitrag Cloud-Telefonanlage in Behörden.
Wie weisen Sie Folgekosten ehrlich aus?
Führen Sie alle wiederkehrenden Positionen über die geplante Nutzungsdauer auf, auch die unbequemen. Eine Vorlage, die nur die Investition zeigt, verliert spätestens im zweiten Haushaltsjahr ihre Glaubwürdigkeit, und mit ihr die Person, die sie eingebracht hat. Sinnvoll ist eine Aufstellung nach Kostentreibern statt nach Produktpositionen, weil sie unabhängig vom späteren Angebot Bestand hat:
- Wartung und Störungsbeseitigung, wobei die vereinbarte Reaktionszeit der eigentliche Kostentreiber ist
- Softwarepflege und Sicherheitsaktualisierungen über die gesamte Laufzeit
- Verbindungsentgelte und Amtszugänge, abhängig von der Anzahl gleichzeitiger Gespräche
- Ersatzbeschaffung von Endgeräten, verteilt über den Nutzungszeitraum
- Wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltung, etwa bei Rufanlagen nach DIN VDE 0834 oder bei Systemen zur Alarmierung im Gefahrenfall nach DIN EN 50726-1 (VDE 0827-1), die seit Juni 2025 die Vornorm DIN VDE V 0827 ablöst
- Stromversorgung, Notstromversorgung und Kühlung der Technikräume
- Schulung der Beschäftigten und Einweisung neuer Kräfte
- Anteiliger Personalaufwand für Betrieb und Benutzerverwaltung
Rechnen Sie alle Varianten über denselben Zeitraum und mit denselben Annahmen. Legen Sie diese Annahmen offen, etwa die unterstellte Nutzungsdauer und die angesetzte Preisentwicklung. Eine offengelegte Annahme lässt sich diskutieren, eine verdeckte wird später zum Vorwurf. Wo belastbare Zahlen fehlen, schreiben Sie das hin und benennen den Zeitpunkt, zu dem sie vorliegen. Eine ehrlich benannte Lücke ist besser als eine geschätzte Zahl, die niemand halten kann. Ein einfacher Prüfstein: Wenn eine Position im dritten Betriebsjahr auf der Rechnung stehen wird, gehört sie schon heute in die Vorlage.
Welche Rolle hat der Fachplaner dabei?
Ein unabhängiger Fachplaner liefert der Verwaltung die Bausteine zu, die im eigenen Haus meist fehlen, und zwar ohne Eigeninteresse am späteren Lieferauftrag. In der Praxis sind das drei Beiträge.
Fachliche Zulieferung. Bestandsaufnahme, Mengengerüst, Beschreibung der Alternativen und die verständliche Darstellung des Nutzens. Ich liefere diese Teile so, dass sie ohne Umbau in die Vorlage übernommen werden können, einschließlich der Anlagen.
Wirtschaftlichkeitsvergleich. Eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der geprüften Wege über die Nutzungsdauer, mit offengelegten Annahmen. In einem Projekt zur Bündelung der Amtszugänge ließ sich auf diesem Weg ein Einsparpotenzial im hohen fünfstelligen Bereich über 48 Monate darstellen, belegt statt behauptet. Solche Rechnungen halten einer Nachfrage im Gremium stand.
Rückfragen im Ausschuss. Technische Fragen sollten technisch beantwortet werden, und zwar sofort. Ich nehme auf Wunsch an der Sitzung teil und beantworte Rückfragen unmittelbar, sodass die Verwaltung keine Antwort nachreichen muss. Das allein entscheidet häufig darüber, ob beschlossen oder vertagt wird.
Die Beauftragung erfolgt als freiberufliche Leistung nach § 50 UVgO. Solche Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben, wobei so viel Wettbewerb zu schaffen ist, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Eine phasenweise Beauftragung ist üblich und sinnvoll: zunächst Bestandsaufnahme und Wirtschaftlichkeitsvergleich als Zulieferung zur Beschlussvorlage, nach dem Beschluss dann die Vergabeunterlagen und die Begleitung des Verfahrens. So bindet sich die Kommune nicht an ein Vorhaben, über das noch gar nicht entschieden ist.
Wie gehen Sie jetzt vor?
Beginnen Sie nicht mit der Technik, sondern mit dem Beschlusstext. Formulieren Sie zuerst den Satz, den der Rat am Ende beschließen soll, und arbeiten Sie von dort rückwärts: Welche Zahl muss darin stehen, worauf beruht sie, welche Alternativen wurden verglichen, welcher Umstand macht die Entscheidung jetzt nötig. Alles, was diesen Satz nicht stützt, gehört in eine Anlage oder gar nicht in die Vorlage. Lassen Sie den Entwurf zusätzlich von einer Person gegenlesen, die mit dem Vorhaben nichts zu tun hat. Wenn diese Person nach fünf Minuten sagen kann, worüber abgestimmt wird und was es kostet, trägt die Vorlage.
Wenn Sie für Ihr Vorhaben eine belastbare fachliche Zulieferung brauchen, unterstütze ich Sie dabei. Wie ich Vorhaben von der Bestandsaufnahme bis zur Abnahme begleite, finden Sie unter TK-Fachplanung. Beispiele aus abgeschlossenen Verfahren, darunter Projekte im Justizumfeld sowie Ausschreibungen für die Verwaltung mobiler Endgeräte und für IT-Support, habe ich unter Referenzen zusammengestellt. Über 100 begleitete Vergabeverfahren sind bis zur Abnahme durchgelaufen. Stand der genannten Rechtsverweise: Juli 2026.
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