Die Nachrüstung einer AMOK-Alarmierung scheitert in Bestandsschulen selten am Willen und meist am Gebäude. Sobald Leitungen verlegt werden müssen, kommen Brandschutz, Schadstoffe, Oberflächen und der laufende Unterricht ins Spiel, und aus einer sicherheitstechnischen Entscheidung wird ein Bauvorhaben. Für solche Standorte habe ich Alarmierungskonzepte entwickelt und ausgeschrieben, die ohne Bohrungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz auskommen. Die Ausführung übernahmen die beauftragten Fachfirmen. Dieser Beitrag zeigt, warum die Verkabelung so oft zum Hindernis wird, wie eine kabellose Alarmierung technisch aufgebaut ist, was Sie vor der Entscheidung prüfen und wie Sie produktneutral ausschreiben.

Warum scheitert die Nachrüstung in Bestandsgebäuden oft an der Verkabelung?

Weil in älteren Gebäuden nicht die Anlagentechnik den Aufwand bestimmt, sondern der Weg der Leitungen. Ein Auslöser an der Wand ist schnell gesetzt. Die Leitung dorthin führt durch Brandabschnitte, über Flure und Treppenhäuser und häufig durch Bauteile, deren Zusammensetzung niemand mehr genau kennt.

Daraus entstehen Positionen, die mit der Sicherheitstechnik selbst nichts zu tun haben:

  • Untersuchung auf Schadstoffe vor Eingriffen in Bauteile, bei Gebäuden aus den Jahrzehnten vor der Jahrtausendwende regelmäßig erforderlich
  • Brandschottungen und Verwendbarkeitsnachweise für jeden Durchbruch durch raumabschließende Bauteile
  • Trassen und Kanäle in Fluren, die zugleich Rettungswege sind
  • Wiederherstellung von Oberflächen, Anstrichen und Bodenbelägen
  • Ausführung in Ferienzeiten oder in Abschnitten, weil der Unterricht weiterläuft
  • Auflagen des Denkmalschutzes bei älteren Schulgebäuden

Abgebrochen werden solche Vorhaben selten wegen eines einzelnen Punktes. Es ist die Summe, und sie fällt regelmäßig erst auf, wenn die Anlage bereits ausgewählt wurde. Eine kabellose Lösung nimmt den größten Teil dieser Positionen heraus. Sie ersetzt damit aber keine Planung, sondern verschiebt den Schwerpunkt von der Bauleistung zur Nachweisführung.

Wie funktioniert eine kabellose Alarmierung technisch?

Auslöser, Zentrale und Signalgeber tauschen ihre Meldungen über Funkstrecken aus, die verschlüsselt übertragen werden, deren Verbindung laufend überwacht wird und deren Geräte eine eigene Stromversorgung besitzen.

Vier Eigenschaften entscheiden darüber, ob eine solche Anlage im Ernstfall trägt. Die Übertragung ist verschlüsselt und gegen das Einspielen aufgezeichneter Telegramme geschützt. Das ist kein Versprechen der Unangreifbarkeit, sondern der übliche Stand der Technik, und genau so gehört es in die Leistungsbeschreibung.

Die Verbindung wird überwacht. Jedes Gerät meldet sich in festen Abständen bei der Zentrale. Bleibt eine Meldung aus oder liegt eine Störung auf dem genutzten Frequenzbereich, zeigt die Anlage das als Störung an, statt still auszufallen. Dieser Punkt ist der wichtigste Unterschied zwischen einer Anlage der Sicherheitstechnik und handelsüblicher Funktechnik.

Jedes Gerät hat eine eigene Stromversorgung, deren Zustand überwacht wird und die sich rechtzeitig vor der Erschöpfung meldet. Die Anlage bleibt damit von der Stromversorgung des Gebäudes unabhängig, dafür wird der Wechsel der Energiequellen zur festen Betriebsaufgabe mit eigenem Termin.

Und die Auslösung wird mit einer Ortsangabe weitergegeben. Meldet die Anlage nur, dass ausgelöst wurde, suchen die Einsatzkräfte. Meldet sie zusätzlich, aus welchem Bereich, verkürzt das die Zeit bis zum Zugriff. Wie genau die Ortsangabe ausfällt, hängt von der gewählten Lösung ab und gehört deshalb als messbare Anforderung in die Ausschreibung, nicht in die Werbung.

Einen brauchbaren Maßstab liefert die Reihe DIN EN 50131. Ihr Teil 5-3 behandelt Übertragungseinrichtungen mit Funktechnik und regelt unter anderem die Überwachung der Verbindung, die Erkennung von Störungen und die Meldung des Batteriezustands. Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System fällt nicht unter diese Reihe, die Prüfpunkte lassen sich aber als Anforderung übernehmen. Die DIN VDE V 0827 selbst schreibt keine Bauart vor. Sie verlangt, dass die Anlage die aus der Gefährdungsanalyse abgeleiteten Schutzziele erfüllt, und überlässt dem Nachweis, ob eine Leitung oder eine Funkstrecke das leistet.

Was prüfen Sie vor der Entscheidung?

Zuerst die Gefährdungsanalyse und die daraus abgeleiteten Schutzziele, danach erst die Frage, ob eine kabellose Lösung den Standort tatsächlich abdeckt. Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer die Bauart zuerst festlegt, kann seine Entscheidung später nur noch rechtfertigen.

Steht das Schutzziel fest, prüfen Sie in dieser Folge:

  • Gebäudegeometrie: Zahl der Gebäude auf dem Gelände, Geschosse, Kellerbereiche, Turnhallen, Pavillons, Außenanlagen und die Frage, ob Höfe und Wege mit alarmiert werden sollen
  • Bauart: Stahlbeton, Massivwände, metallene Zwischendecken und beschichtete Verglasung wirken auf Funkstrecken, in älteren Schulbauten oft stärker als erwartet
  • Funkausleuchtung: Messung im belegten Gebäude, mit geschlossenen Türen und an den tatsächlich vorgesehenen Montageorten, nicht als rechnerische Abschätzung am Schreibtisch
  • Alarmwege: stille Meldung, laute Alarmierung oder eine Abstufung, dazu die Frage, wer intern zuerst erfährt und wer von außen
  • Anbindung: an welche ständig besetzte Stelle die Meldung geht, in welcher Form und wer dort die Objektdaten pflegt
  • Abgrenzung: Räumungsalarm bringt Menschen heraus, die AMOK-Alarmierung hält sie in gesicherten Räumen. Beide dürfen niemals dasselbe Signal verwenden

Ist im Gebäude zusätzlich eine Rufanlage nach DIN VDE 0834 vorhanden, kommt eine dritte Signalwelt hinzu, die ebenfalls sauber abzugrenzen ist. Den fachlichen Aufbau einer Anlage habe ich im Leitfaden zur DIN VDE V 0827 ausführlich beschrieben.

Wie schreiben Sie eine kabellose Alarmierung produktneutral aus?

Sie beschreiben Schutzziele, Funktionen und nachzuweisende Eigenschaften, nicht eine Bauart und erst recht kein Fabrikat. Oberhalb des jeweils geltenden EU-Schwellenwerts verbietet § 31 Abs. 6 VgV den Verweis auf eine bestimmte Herkunft oder Erzeugung, unterhalb gilt § 23 UVgO entsprechend.

Für den bohrungsfreien Ansatz heißt das: Sie fordern nicht „kabellos“, sondern die Erfüllung der Schutzziele ohne Eingriff in die Bausubstanz, und lassen offen, wie ein Bieter das löst. Nehmen Sie die Nachweise in dieselbe Position auf, also die Messung der Funkausleuchtung vor der Abnahme, die Überwachung der Verbindungen, die Meldung des Energiezustands und die Genauigkeit der Ortsangabe. Wenn Sie den Markt vorher sondieren wollen, nutzen Sie die Markterkundung nach § 28 VgV, halten Sie den Abstand zur Vorbefassung ein und dokumentieren Sie nach § 8 VgV.

Die Verfahrensart wählen Sie nach § 14 VgV, die Eignung prüfen Sie nach § 122 GWB, den Zuschlag erteilen Sie nach § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Ein reiner Preiswettbewerb ist hier selten sachgerecht. Vergeben Sie Wartung, Prüfungen und Übungsbegleitung außerdem in derselben Ausschreibung, sonst entsteht der Wettbewerb genau dort nicht, wo die laufenden Kosten anfallen. Weitere Hinweise zum Vorgehen finden Sie unter Ausschreibungen und Vergabe.

Ein Hinweis zum Regelwerk: Teil 1 der Reihe liegt seit Juni 2025 als DIN EN 50726-1 (VDE 0827-1) vor und hat die Vornorm von 2016 abgelöst, die Teile 2 und 3 gelten weiterhin als Vornorm. Bestehende Anlagen behalten ihre Gültigkeit. Prüfen Sie den Ausgabestand trotzdem vor jeder Ausschreibung, statt eine Jahreszahl aus einer alten Vorlage zu übernehmen.

Welche Fehler sehe ich am häufigsten?

Fast alle gehen darauf zurück, dass die Bauart vor dem Schutzziel feststand. Sechs Muster kehren immer wieder:

  • Die Funkausleuchtung wird rechnerisch angenommen und erst bei der Abnahme gemessen, wenn Nachbesserungen teuer sind
  • Turnhallen, Nebengebäude, Kellerräume und Außenflächen fehlen im Mengengerüst, obwohl sich dort während der Schulzeit Menschen aufhalten
  • Die Anbindung an eine ständig besetzte Stelle wird zugesagt, aber nie mit dieser Stelle abgestimmt
  • Der Wechsel der Energiequellen ist niemandem zugewiesen, weshalb Störungsmeldungen später unbeachtet stehen bleiben
  • Räumungsalarm und AMOK-Alarmierung verwenden ähnliche Signale, sodass im Ernstfall genau die Menschen ins Freie gehen, die sich sichern sollten
  • Die Anlage wird beschafft, das Konzept für Alarmierungskette, Einweisung und Übung fehlt

Der teuerste Fehler ist der letzte. Eine Anlage, die niemand sicher bedient, senkt kein Risiko. Sie dokumentiert nur, dass Geld ausgegeben wurde.

Wie laufen Abnahme, Einweisung und Wartung?

Über eine Funktionsprüfung im belegten Gebäude, eine dokumentierte Einweisung aller Beteiligten und einen Wartungsvertrag, der bereits Teil der Vergabe war.

Bei der Abnahme wird jeder Auslöser an seinem Montageort betätigt und geprüft, ob die Meldung mit der richtigen Ortsangabe ankommt, ob die Signalgeber in jedem betroffenen Raum wahrnehmbar sind und ob die Meldung an der ständig besetzten Stelle mit den hinterlegten Objektdaten zusammenpasst. Geprüft wird außerdem der Fehlerfall: Ein Gerät wird gezielt von der Verbindung genommen, und die Anlage muss das als Störung anzeigen. Diese Prüfung fehlt in vielen Protokollen, obwohl sie den Kern einer funkgestützten Lösung betrifft.

Die Einweisung richtet sich an Schulleitung, Kollegium, Sekretariat, Hausmeisterdienst und das Krisenteam, mit Wiederholung zu jedem Schuljahresbeginn, weil Personal wechselt. Übergeben werden Dokumentation, Betriebsbuch und die fortgeschriebene Risikomanagementakte. Für den Betrieb legen Sie Prüffristen, Termine für den Wechsel der Energiequellen, eine Reaktionszeit bei Störungsmeldungen und mindestens eine Übung je Schuljahr fest. Bei mehreren Standorten eines Trägers ist ein einheitlicher Bedienablauf mehr wert als die technisch beste Einzellösung, weil Lehrkräfte häufig an mehreren Schulen arbeiten.

Wie gehen Sie als Schulträger jetzt vor?

Beginnen Sie mit der Gefährdungsanalyse je Standort und mit einer Bestandsaufnahme über alle Schulen, nicht mit einem Angebot für ein einzelnes Gebäude. Erst danach entscheidet sich, ob eine kabellose Lösung für Ihre Gebäude sachgerecht ist. Die Kosten schätzen Sie über die Treiber, also Zahl und Zuschnitt der Gebäude, geforderte Abdeckung, Zahl der Auslöser und Signalgeber, Art der Alarmierung, Anbindung an die ständig besetzte Stelle sowie Wartung und Übungsbegleitung. Bei baulichen Eingriffen kommen Schadstoffuntersuchung, Brandschottungen und Oberflächen hinzu, und genau diese Positionen entfallen bei einer bohrungsfreien Lösung.

Ich unterstütze Schulträger als unabhängiger Fachplaner von der Gefährdungsanalyse über das Alarmierungskonzept und die Fachplanung der AMOK-Alarmierung bis zur Ausschreibung, Wertung und Abnahme. Meine TÜV-Zertifizierung betrifft Rufanlagen nach DIN VDE 0834, in die AMOK-Alarmierung bringe ich über 25 Jahre Praxis, mehr als 150 Projekte und über 100 Vergabeverfahren ein. Montage und Ausführung übernehmen die beauftragten Fachfirmen. So bleibt die Planung frei von Lieferinteressen.