Ausschreibungen & Vergabeverfahren
Vergabebegleitung für IT-Ausschreibungen — von der Bedarfsermittlung über das Leistungsverzeichnis bis zum Zuschlag. Über 100 erfolgreich begleitete Vergabeverfahren.
Vergabebegleitung mit Erfahrung und Sorgfalt
Die Beschaffung von IT-Systemen und Telekommunikationsanlagen unterliegt für öffentliche Auftraggeber strengen vergaberechtlichen Anforderungen. Ein Formfehler im Verfahren, eine unklare Leistungsbeschreibung oder eine fehlerhafte Angebotswertung können zu Rügen, Nachprüfungsverfahren und erheblichen Verzögerungen führen.
Mit über 100 erfolgreich begleiteten Vergabeverfahren unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren und wirtschaftlichen Beschaffung — als Fachplaner, der sowohl die technischen Anforderungen als auch die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen beherrscht.
Leistungsspektrum Vergabebegleitung
- Bedarfsermittlung — Systematische Erfassung der funktionalen und technischen Anforderungen in Abstimmung mit allen Fachabteilungen
- Markterkundung — Analyse des Anbietermarktes zur Vorbereitung der Vergabestrategie
- Leistungsbeschreibung — Erstellung produktneutraler Leistungsverzeichnisse nach § 31 VgV bzw. § 23 UVgO (außerhalb NRW) oder § 75a GO NRW (kommunale Auftraggeber NRW ab 2026)
- EVB-IT-Vertragsgestaltung — Auswahl und Anpassung der passenden EVB-IT-Vertragstypen (Kauf, Dienstleistung, System, Service, Cloud)
- Bewertungsmatrix — Entwicklung transparenter, nachvollziehbarer Wertungskriterien
- Vergabebegleitung — Beantwortung von Bieterfragen, technische Angebotswertung, Vergabeempfehlung
- Vertragsverhandlung — Begleitung bei Verhandlungsverfahren und wettbewerblichem Dialog
Vergabearten
Je nach Auftragswert und Anforderungen begleite ich alle Vergabeverfahren:
- Offenes und nichtoffenes Verfahren nach VgV (EU-weit)
- Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb
- Wettbewerblicher Dialog
- Öffentliche Ausschreibung und Verhandlungsvergabe nach UVgO (unterschwellig, außerhalb NRW) bzw. § 75a GO NRW (kommunale Auftraggeber NRW ab 2026)
- Sektorenvergabe nach SektVO
Fragen zu Ausschreibungen & Vergabe
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt der EU-Schwellenwert aktuell bei 221.000 Euro netto. Unterhalb dieses Schwellenwertes gelten für kommunale Auftraggeber in NRW ab dem 1. Januar 2026 die Regelungen des § 75a GO NRW statt der UVgO. Außerhalb NRW bzw. für nicht-kommunale Auftraggeber gilt weiterhin die UVgO. Ich berate Sie zur jeweils aktuellen Rechtslage.
Die Wahl des EVB-IT-Vertragstyps hängt vom Beschaffungsgegenstand ab: EVB-IT Kaufvertrag für Hardwarebeschaffung, EVB-IT Dienstleistungsvertrag für Beratung und Schulung, EVB-IT Systemvertrag für die Lieferung und Einrichtung komplexer IT-Systeme, EVB-IT Service-Vertrag für Wartung, und EVB-IT Cloud-Vertrag für Cloud-Dienste. Ich berate Sie zur optimalen Vertragskonstellation.
Leistungsbeschreibungen werden ausschließlich über funktionale und technische Anforderungen formuliert — nicht über Herstellernamen oder Produktbezeichnungen. Durch meine Erfahrung als herstellerunabhängiger Fachplaner kenne ich die Leistungsmerkmale verschiedener Systeme und kann diese in produktneutrale Anforderungen übersetzen.
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