Viele Schulen telefonieren mit Anlagen, die älter sind als ihre Schülerinnen und Schüler. Lange ging das gut. Jetzt nicht mehr: Die ISDN-Abschaltung ist im Wesentlichen vollzogen, die Sprachdienste laufen heute über IP-Anschlüsse, und für viele Altanlagen gibt es weder Ersatzteile noch Wartung. Als Schulträger stehen Sie damit vor einer Beschaffung, die sich nicht mehr lange aufschieben lässt.

Ich bin Fachplaner für Informations- und Telekommunikationstechnik und habe in über 25 Berufsjahren mehr als 150 Projekte für öffentliche Auftraggeber begleitet. In diesem Leitfaden fasse ich zusammen, worauf es bei einer VoIP-Telefonanlage für Schulen ankommt: vom tatsächlichen Bedarf über die Ausschreibung bis zu den Fehlern, die ich in der Praxis am häufigsten sehe.

Warum müssen Schulträger jetzt handeln?

Weil die technische Grundlage der alten Telefonanlagen weggefallen ist. Die Netzbetreiber haben ISDN abgeschaltet, Telefonie läuft heute über IP-Anschlüsse. Viele Altanlagen hängen nur noch über Zwischenlösungen am Netz. Das funktioniert eine Weile, trägt aber nicht durch die nächsten zehn Jahre.

Dazu kommt das Alter der Anlagen selbst. Für viele klassische Systeme haben die Hersteller die Pflege eingestellt. Ersatzteile gibt es nur noch aus Restbeständen, das Fachwissen für die Wartung wird knapp. Fällt eine solche Anlage aus, ist die Schule im schlimmsten Fall nicht erreichbar, auch nicht für den Notruf. Rechnen Sie zudem mit Vorlauf: Von der Bedarfsanalyse über das Vergabeverfahren bis zum Betrieb vergeht bei einem geordneten Vorgehen schnell ein Jahr. Wer heute beginnt, handelt nicht zu früh, sondern gerade noch rechtzeitig.

Was braucht eine Schule wirklich?

Eine Schule braucht deutlich mehr als ein paar Telefone im Sekretariat. Aus meinen Projekten hat sich diese Bedarfsliste bewährt:

  • Sekretariat und Verwaltung: feste Arbeitsplätze mit komfortablen Telefonen, Anrufweiterschaltung, Abwesenheitsansagen für Ferienzeiten und ein Faxersatz für den Austausch mit Behörden.
  • Durchsagen: Die Anlage sollte Durchsagen in Flure und Klassenräume ermöglichen oder eine vorhandene Beschallungsanlage ansteuern können. Das ist im Alltag nützlich und im Ereignisfall unverzichtbar.
  • Notruf je Standort: Jeder Schulstandort muss den Notruf 112 mit korrekter Standortübermittlung absetzen können. Bei VoIP ist das keine Selbstverständlichkeit, sondern muss geplant werden, auch für den Fall eines Stromausfalls.
  • AMOK-Alarmierung von Anfang an mitdenken: Für Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme gilt seit Juni 2025 die DIN EN 50726-1 (VDE 0827-1), die die frühere Vornorm DIN VDE V 0827-1 ersetzt. Auch wenn die AMOK-Alarmierung erst später kommt: Die Telefonanlage sollte die Kopplung von Beginn an vorsehen. Eine Nachrüstung ohne diese Vorbereitung wird teuer.
  • Anbindung an das Schulnetz: Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz sind in Schulen getrennt. Die Telefonie braucht ein eigenes, sauber abgetrenntes Netzsegment mit ausreichender Priorisierung der Sprachdaten.
  • PoE-Versorgung: IP-Telefone beziehen ihren Strom über das Netzwerkkabel. Das setzt Switches mit PoE und eine ausreichende Verkabelung voraus. Genau hier liegt in älteren Schulgebäuden oft der größte Handlungsbedarf. Wird ohnehin am Netz gearbeitet, lohnt der gemeinsame Blick auf die Funkversorgung, siehe WLAN in Schulen ausschreiben.
  • Türsprechstellen: Haupteingang und Nebeneingänge lassen sich als Nebenstellen der Anlage anbinden. Was dabei bau- und datenschutzrechtlich gilt, steht unter Türsprechanlage und Zutrittskontrolle an Schulen.

Cloud oder eigene Anlage: Was passt für Schulträger?

Beide Wege können funktionieren, die Entscheidung hängt von Datenschutz, Standortzahl und Ausfallsicherheit ab.

Für eine Cloud-Lösung spricht der geringere Betriebsaufwand: kein Server im Keller, Updates übernimmt der Anbieter. Prüfen Sie dafür genau, wo die Daten verarbeitet werden und ob der Anbieter eine Auftragsverarbeitung nach DSGVO rechtssicher zusichert. Verbindungsdaten der Schulverwaltung sind personenbezogene Daten.

Für eine eigene Anlage spricht die Kontrolle: Der Betrieb bleibt im eigenen Netz, Durchsagen und Alarmierung funktionieren auch dann, wenn die Internetverbindung ausfällt. Betreut ein Träger mehrere Schulen, lässt sich eine zentrale Anlage im Verwaltungsnetz aufbauen, an der alle Standorte hängen. Das bündelt die Wartung und senkt den Aufwand je Standort. Meine Empfehlung: Treffen Sie diese Entscheidung nicht nach Bauchgefühl, sondern anhand einer nüchternen Gegenüberstellung von Anforderungen, Risiken und Kosten über die Nutzungsdauer.

Wie schreiben Sie die Telefonanlage aus?

Als öffentlicher Auftraggeber vergeben Sie nach UVgO oder VgV, je nach Auftragswert. Unterhalb des EU-Schwellenwerts gilt die UVgO mit ihren nationalen Verfahrensarten, oberhalb die VgV mit europaweiter Ausschreibung. Rechnen Sie den Auftragswert ehrlich: Anlage, Endgeräte, Verkabelung und die Wartung über die Vertragslaufzeit zählen zusammen.

Das Leistungsverzeichnis muss produktneutral sein. Oberhalb des jeweils geltenden EU-Schwellenwerts folgt das aus § 31 Abs. 6 VgV, unterhalb aus § 23 UVgO. Beide verlangen, dass Sie Funktionen beschreiben und keine Produkte: also etwa „Durchsage auf Endgeräte und Beschallung“ statt eines Herstellernamens. Das ist kein Formalismus. Eine produktbezogene Ausschreibung ist angreifbar und schließt oft die wirtschaftlichste Lösung aus.

Bewährt haben sich sinnvolle Lose, etwa die Trennung von aktiver Netztechnik und Verkabelung auf der einen und der Telefonanlage auf der anderen Seite. So können sich Fachfirmen auf ihr Kerngeschäft bewerben. Und: Schreiben Sie Wartung, Störungsdienst mit Reaktionszeiten und die Einweisung des Personals von Anfang an mit aus. Wie ein solches Verfahren insgesamt abläuft, beschreibe ich auf meiner Seite zu Ausschreibung und Vergabe.

Was kostet eine VoIP-Telefonanlage für eine Schule?

Eine seriöse Zahl gibt es erst nach der Bedarfsanalyse, aber die Kostentreiber sind klar benennbar. Wer sie kennt, kann sein Budget realistisch planen:

  • Anzahl der Nebenstellen: Jeder Arbeitsplatz, jeder Raum mit Telefon und jedes Zusatzgerät erhöht Lizenzen, Endgeräte und Montageaufwand.
  • Verkabelung und PoE-Ausbau: In älteren Gebäuden häufig der größte Posten. Fehlende Netzwerkdosen, alte Switches ohne PoE und zu kleine Verteilerräume kosten schnell mehr als die eigentliche Anlage.
  • Alarmierungskopplung: Schnittstellen zu Durchsage- und Alarmierungstechnik, deren Planung und die Abnahme schlagen zusätzlich zu Buche.
  • Wartungsvertrag: Die laufenden Kosten über zehn Jahre übersteigen oft die Anschaffung. Vergleichen Sie Angebote deshalb immer über die Nutzungsdauer, nicht über den Kaufpreis.

Welche Fehler passieren am häufigsten?

Die teuersten Fehler passieren vor der Ausschreibung, nicht danach. Diese fünf sehe ich als Fachplaner immer wieder:

  1. Die Alarmierung wird vergessen. Die Telefonanlage wird beschafft, zwei Jahre später soll die AMOK-Alarmierung kommen, und nichts passt zusammen. Die Kopplung nach DIN VDE V 0827 gehört von Anfang an ins Konzept.
  2. Das Netz wird nicht geprüft. Ohne Bestandsaufnahme von Verkabelung, Switches und Stromversorgung wird aus dem Projekt eine Baustelle mit Nachträgen.
  3. Ein Wunschprodukt wird hineingeschrieben. Das verstößt gegen § 31 VgV, provoziert Rügen und kann das ganze Verfahren zurückwerfen.
  4. Wartung und Schulung fehlen. Nach der Abnahme ist niemand zuständig, das Sekretariat kämpft mit der neuen Technik, Störungen bleiben liegen.
  5. Nur der Kaufpreis entscheidet. Das billigste Angebot ist über zehn Jahre selten das wirtschaftlichste. Bewerten Sie Folgekosten von Anfang an mit.

Wie starten Sie am besten?

Mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme und einer kurzen Checkliste. Auf meiner Downloads-Seite finden Sie eine kostenlose Checkliste zur VoIP-Migration, mit der Sie den Zustand Ihrer Standorte strukturiert erfassen. Und wenn Sie das Vorhaben angehen möchten: In einem unverbindlichen Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, welcher Weg für Ihre Schulen passt und wie ein realistischer Zeitplan aussieht.